Partyzeltverleih für Dresden und Umgebung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Zeltzauber Elbflorenz

Schlüterstraße 5, 01277 Dresden
E-Mail: frischiger-verleih@web.de

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Vertragsverhältnisse zwischen Zeltzauber Elbflorenz (im Folgenden "Vermieter") und dem Vertragspartner (im Folgenden "Mieter"). Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, Zeltzauber Elbflorenz stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer Zelte und ggf. weiteres Veranstaltungszubehör zur Verfügung. Zusatzleistungen wie Transport, Auf- und Abbau können gesondert vereinbart werden.

3. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter ein Angebot abgibt und Zeltzauber Elbflorenz dieses durch Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung annimmt. Telefonische oder mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

4. Lieferung und Montage
Grundsätzlich holt der Mieter die Mietsachen am Lager ab und bringt sie zurück. Abweichend kann vereinbart werden, dass Lieferung und Montage durch Zeltzauber Elbflorenz erfolgen. Der Mieter sorgt dafür, dass der Aufbauplatz geeignet ist (eben, tragfähig, frei von Hindernissen). Zeltheringe können bis zu 50 cm tief in den Boden gehen. Die Einholung notwendiger Genehmigungen (z. B. für öffentliche Flächen oder Veranstaltungen) liegt in der Verantwortung des Mieters. Bei Sturmwarnung ist der Mieter verpflichtet, das Zelt unverzüglich abzubauen oder zu sichern.

5. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit Übergabe der Mietsache und endet mit Rückgabe an Zeltzauber Elbflorenz. 6. Preise und Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Mietpreis ist spätestens bei Lieferung/Aufbau in bar zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

7. Pflichten des Mieters
Der Mieter darf die Mietsache nur am vereinbarten Ort nutzen. Untervermietung ist untersagt. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. An Zeltwänden dürfen keine Nägel, Klebebänder oder andere Befestigungen angebracht werden. Erfolgt Auf- und Abbau durch den Mieter, übernimmt dieser die Verkehrssicherungspflicht. Der Mieter sorgt für ungehinderten Zugang zum Aufbauplatz (z. B. Zufahrtshöhe mind. 3 m, Breite mind. 2,5 m).

8. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter überlässt die Mietsachen in funktionsfähigem Zustand. Werden Transport und/oder Aufbau übernommen, haftet der Vermieter für ordnungsgemäße Ausführung. 9. Reinigung und Kaution Die Mietsachen sind in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung berechnet der Vermieter eine Reinigungspauschale von 40 €. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution bis zu 7 Tage einzubehalten, um die Mietsachen auf Schäden oder Verschmutzungen zu prüfen.

10. Rücktritt/Stornierung
Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten, schuldet jedoch folgende Stornogebühren:
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 3 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- ab 3 Tage vor Mietbeginn oder Nichtabnahme: 100 % des Mietpreises

11. Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste oder Verschmutzungen während der Mietzeit, soweit sie nicht durch normale Abnutzung entstehen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter) haftet der Vermieter nicht.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters in Dresden. Gerichtsstand ist Dresden, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.